Videoüberwachung den Datenschutz

Damit Ihre Videoüberwachung den Datenschutz-Richtlinien der DSGVO entspricht.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist bei Einführung einer Videoüberwachungsanlage wichtig.

Zum Thema Datenschutz und Videoüberwachung sind sich die Regierungen in Europa allerdings trotz der europaweit gültigen DSGVO nicht ganz einig.

Um Ihnen einen Einblick bzw. eine Übersicht über das Thema zu geben, können Sie hier das Kurzpapier der deutschen Datenschutzbehörde herunterladen.

Sollten Sie dazu Fragen haben, beispielsweise welche Bereiche verpixelt werden sollten, was erlaubt und nicht erlaubt ist, sprechen Sie uns bitte an. Wir unterstützen Sie gerne.

Verpflichtung auf die Vertraulichkeit für die Einrichtung eines Fernzugriffs

Fernzugriff-Vereinbarung nach DSGVO WG Global GmbH.pdf (67,8 KiB)

 

 

Die Wirtschaftskammer Österreichs gibt auf Ihrer Webseite ebenfalls Hilfestellung zum Thema Videoüberwachung und DSGVO:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-datenschutz-grundverordnung-bildverarbeitung.html

 

Hinweispflicht auf eine Videoüberwachung

Für öffentlich zugängliche Räume (z.B. Videoüberwachungen in Kaufhäusern) hat die Rechtsprechung des EuGH praktische Konsequenzen. Hintergrund hierfür ist, dass Art. 14 DSGVO in Absatz 5 lit. c eine Öffnungsklausel in das nationale Recht vorsieht sofern die Informationspflichten dort ausdrücklich geregelt werden. Dies ist beim neuen § 4 BDSG Abs. 2 der Fall.

Demnach muss der Hinweis in geeigneter Form und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar gemacht werden und hat folgende Informationen bereitzustellen:

  • der Umstand der Beobachtung
  • der Name des Verantwortlichen lt. DSGVO (Firma)
  • die Kontaktdaten des Verantwortlichen